AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Dima Events und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2

Kunde im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer die den Ticketservice in Anspruch nehmen.

1.2.1

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2.2

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragspartner

Dima Events 
Geschäftsführerin: Elena Dima
Klosterstraße 18
53804 Much | Germany

Fon: +49 (0) 175 8460952
E-Mail: infodimas-events.de

3. Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstexts

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Dima Events die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung annimmt; den Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.  Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

Der Vertragstext wird von der Dima Events gespeichert. Mit der Auftragsbestätigung übersendet die Dima Events dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Durch die Druckfunktion des Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertragstext selbst zu speichern. Die AGB können jederzeit auf der Interseite der Dima Events eingesehen werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die jeweilige Preisangaben der entsprechenden Sitzplatzwahl der Dima Events GmbH,  die auf der Internetseite der Dima Events GmbH abgerufen werden kann. Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

5.1

Es besteht kein Widerspruchsrecht beim Kauf der Tickets. Falls der Kunde die Tickets veräußern will, muss er Dima Events benachrichtigen:

Dima Events 
Geschäftsführerin: Elena Dima
Klosterstraße 18
53804 Much | Germany

Fon: +49 (0) 175 8460952
E-Mail: infodimas-events.de

Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf dessen gesetzliche Rechte im Rahmen des Widerrufs.

6. Gewährleistung

6.1

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen für das Konzert und die Lokalität 

7. Höhere Gewalt

7.1

Soweit höhere Gewalt die Dima Events oder den Kunden betrifft, kommt die betroffene Partei bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht in Verzug, und ihre Pflicht zur Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen wird für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Klausel gilt höhere Gewalt nicht für die Verpflichtung der

Parteien, vertragsgemäße Zahlungspflichten an die andere Vertragspartei zu leisten.

7.2

Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere Brandschäden, Unfäjje, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, sein.

7.4

Bei Eintritt von höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.

7.5

Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten einer Partei durch höhere Gewalt, die sie der anderen Partei angezeigt hat, für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

8. Weitere Bestimmungen

8.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.3

Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Dima Events. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9. Lieferung von Tickets

9.1

Die Auslieferung der gekauften Tickets erfolgt grundsätzlich auf dem Wege des E-Mail-Verkehrs. Das Ticket ist in Form einer PDF-Datei abgesichert und kann digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Jedes Ticket ist personalisiert und mit QR-Code individualisert.

9.2

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse. Der Kunde versichert insoweit, dass die bei der Dima Events hinterlegte E-Mailadresse richtig und vollständig ist.

9.5

Die Lieferung erfolgt unmittelbar nach Geldeingang auf unserem Konto automatisiert.

9.6. Der Vertrag gilt als vollständig abgeschlossen nach Kontrolle der Tickets am Eingang.

10. Durchführung von Veranstaltungen

11.1

Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringt die Dima Events Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Dima Events ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart, frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. Die Dima Events ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

11.2

Mit Erteilung der Auftragsbestätigung werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung kann die DimaEvents GmbH die Leistung angemessener Sicherheiten verlangen.

11.3

Beim Engagement von Künstlern über die Dima Events muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, welche im Preis enthalten ist. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sind anfallende Gebühren im Ticketpreis enthalten.

11.6

Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der DimaE vents verursacht worden sind, ist diese vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt die Dima Events keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen

der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung der DimaEvents GmbH. Die Dima Events übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die

durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. 

11.7

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Internetprobleme und sonstige Störungen der Vor-Ort-Bedingungen), ganz oder teilweise vereitelt, so behält die DimaEvents GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann.

11.8

Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei der DimaEvents GmbH. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

11.9

Der Kunde ist berechtigt, den Veranstaltungsvertrag jederzeit ohne Fristeinhaltung vollständig zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach den folgenden Regelungen:

der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die der Dima Events bis zum Zeitpunkt

der Stornierung tatsächlich entstanden sind; der Kunde ist berechtigt, seitens der Dima Events einen Nachweis zu verlangen;

der Kunde ist verpflichtet, der Dima Events einen finanziellen Ausgleich gemäß folgender Staffelung

zu zahlen:bis zu 12 Wochen vor der Veranstaltung= 80 % des vereinbarten Entgelts,ab der 11. Woche vor der

Veranstaltung= 100 % des vereinbarten EntgeltsDas Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien

bleibt hiervon unberührt.

11.10

Im Rahmen der Verpflichtung der Parteien gemäß Ziffer 7.4 dieser AGB ist die Dima Events für den Fall, dass eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht stattfinden konnte, berechtigt, dem Kunden anstelle einer Erstattung der bereits gezahlten Vergütung einen Gutschein zu übergeben. Der Wert des Gutscheins muss die gesamte Vergütung umfassen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragsbeendigung gemäß Ziffer 7.5 dieser AGB.

12. Ticketverkauf

12.1

Im Bereich des Ticketverkaufs vertreibt die Dima Events Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin sowie für Veranstaltungen, die die Dima Events im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Die Vergütung aus dem Vertrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig.

12.2

Im Rahmen des Ticketverkaufs im Auftrag des jeweiligen Veranstalters ist die Dima Events nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltung, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung gelten die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Bei Absage oder Terminverlegung der Veranstaltung gelten die mit dem Veranstalter vereinbarten Bedingungen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei der Erbringung von Vertragsleistungen bestehen nur gegenüber dem Veranstalter.

12.3

Im Rahmen des Ticketverkaufs für Veranstaltungen, die die Dima Events im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt, gelten die Ziffern 1. bis 9. dieser AGB entsprechend. Ziffer 11.10 dieser AGB gilt ebenfalls entsprechend.

12.4

Darüber hinaus haftet die Dima Events nicht für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von deren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht worden sind, vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt die Dima Events keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die DimaEvents übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden verursacht worden sind.

13. Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz

Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keine Produkte, welche Wein, Bier oder Sekt enthalten an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Produkte, welche Spirituosen/Branntweine enthalten werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben. Als Käufer bestätigst Du mit Abgabe der Bestellung, dass Du das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist. Z